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Tierhalter:innen müssen ab herbst tief in die tasche greifen

Ab Oktober 2022 steigen die Tierarztkosten

  • Aktualisiert: 07.10.2022
  • 11:34 Uhr
Tierarzt kontrolliert einen Hund mit einem Stethoskop in der Tierklinik
Tierarzt kontrolliert einen Hund mit einem Stethoskop in der Tierklinik© Getty Images

Die Inflation macht sich nicht nur im Einzelhandel bemerkbar, sondern auch die Tierarztkosten fallen ab Oktober deutlich höher aus als bisher. Verantwortlich dafür ist die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die zuletzt 1999 geändert wurde. Doch wie stark steigen die Preise? Alle wichtigen Informationen findest du hier im Überblick.

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Regelung durch Tierarztgebührenordnung

Die Tierarztgebührenordnung schreibt vor, wie hoch die Kosten für Leistungen sein dürfen. Es gibt einen Mindestsatz und einen Höchstsatz. Innerhalb dessen kann die Tierarztpraxis individuell die Kosten für ärztliche Behandlungen abrechnen. Der Höchstsatz soll die Tierhalter:innen vor überhöhte Preisen schützen. Seit 1999 blieben die Kosten unverändert, doch ab Oktober 2022 wird sich das durch Zustimmung des Bundesrates ändern.

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Welche Faktoren beeinflussen den Gebührensatz?

Leistungen können nach dem 1-fachen, 2-fachen oder 3-fachen Gebührensatz abgerechnet werden. Außerdem wird danach unterschieden, ob sich die Praxis auf dem Land oder in der Stadt befindet. Außerdem werden verschiedene Faktoren wie die Dauer der Behandlung, verwendete Materialien und Schwierigkeit der Leistung berücksichtigt. Übersteigen die Kosten den dreifachen Satz, so muss der Tierarzt oder die Tierärztin eine schriftliche Begründung vorlegen. Für Notfälle gibt es eine Ausnahmeregelung, die den 4-fachen Gebührensatz vorsieht.

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Gebühren steigen um durchschnittlich 20 Prozent

Ein wissenschaftliches Gutachten hat die Kostenstruktur in den Praxen analysiert und die Kostensätze neu bewertet und angepasst. Die bisherigen Gebühren reichen nicht aus, um die modernen Untersuchungsverfahren sowie gestiegenen Lebenshaltungs- und Praxiskosten zu finanzieren.

Vor der neuen Regelung kostet eine Untersuchung einer kranken Katze durchschnittlich 8,98 Euro und bei einem Hund 13,47 Euro. Nach der neuen Regelung wird kein Unterschied mehr gemacht und die Kosten ändern sich auf 23,62 Euro.

Wie kann man sich vor steigenden Tierarztkosten schützen?

Eine Tierarztversicherung kann sich lohnen, ist aber nicht immer sinnvoll. Grundsätzlich werden nur gesunde Tiere versichert und je älter das Tier ist, desto höher fällt der zu zahlende Beitrag aus. Es wird empfohlen, Geld beiseitezulegen und vorzusorgen. Einen guten Überblick über die Vor- und Nachteile einer Versicherung bietet die Webseite der Verbraucherzentrale.

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Krankenversicherung und Ratenzahlung bei hohen Rechnungen

Eine Behandlung kann sich aus mehreren Leistungen zusammensetzen. Die Zahnbehandlung eines Hundes kann zum Beispiel eine allgemeine Untersuchung, eine Injektion zur Narkose, eine Zahnsteinentfernung und mehr umfassen. Je nach Situation des Tieres kann sich der Gebührensatz ändern und bei Behandlungsschwierigkeiten höher ausfallen. Je nachdem in welchem gesundheitlichen Zustand sich das Haustier sich befindet, sollte man am besten eine Krankenversicherung abschließen. Ansonsten bieten Tierarztpraxen oftmals an, die Kosten in Ratenzahlung zu begleichen.

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Beispielhafte Kostenrechnung

Die Kosten der Behandlung eines Hundes aufgrund einer offenen Wunde enthalten zum Beispiel folgende Leistungen zum 1-fachen Gebührensatz:

  • Allgemeine Untersuchung: 13,47 Euro
  • Eingehende Anamnese: 19,24 Euro
  • Injektion, intramuskulär: 5,77 Euro
  • Injektionsnarkose: 19,24 Euro
  • Venenkatheter einlegen: 15,39 Euro
  • Infusion: 12,84 Euro
  • Wundtoilette: 12,84 Euro
  • Wundnaht, schwierig: 64,14 Euro
  • Verband anlegen, einfach: 5,13 Euro
  • 1. Injektionsgabe, subkutan: 5,77 Euro
  • 2. Injektionsgabe, subkutan: 5,77 Euro
  • 3. Injektionsgabe, subkutan: 5,77 Euro
  • Injektionsgabe, intramuskulär: 5,77 Euro
  • Folgeuntersuchung: 10,90 Euro
  • Injektionsgabe, subkutan: 5,77 Euro
  • + 19 % Mehrwertsteuer: 39,48 Euro

In diesem Beispiel kommen so Leistungskosten von 247,29 Euro zusammen. Die gleichen Leistungen zum 2-fachen Satz belaufen sich auf 494,59 Euro, beim 3-fachen Satz auf 741,88 Euro und beim 4-fachen Satz auf 989,16 Euro.

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